Nach schweizerischem Recht kann gegen jede Person eine Betreibung eingeleitet werden, ohne dass die geltend gemachte Forderung bewiesen oder vom Schuldner anerkannt ist. Der Betriebene muss daher die Möglichkeit haben, eine seiner Ansicht nach ungerechtfertigte Betreibung zu bestreiten. Dazu dient der Rechtsvorschlag. Damit wird die Betreibung solange gestoppt, bis der Rechtsvorschlag beseitigt ist.

 

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