Die Pfändung ist die amtliche Verfügungsbeschränkung einzelner Vermögenswerte des Schuldners. Die Vermögenswerte werden der Verfügungsmacht des Schuldners entzogen und werden für die amtliche Verwertung bereitgestellt. Die Pfändung wird dem Schuldner vom Betreibungsamt angekündigt.

 

Categories: FAQ